Also der Unterhalt wurde erst vor einigen Monaten, durch das Gericht festgesetzt. Da wurde alles berücksichtigt, auch der Unterhalt der zweiten Ehefrau und seines Kindes. Steuerlich hat sich nichts geändert, da er damals schon in der Lohnsteuerklasse 4 war. Übrigens sind in dem Nettogehalt noch keine monatlichen Schichtdienstzulagen und Weihnachtsgeld usw. enthalten. Er hat sich seit Auzug absolut verschuldet, durch Imobilienkauf, aber das hat hier nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun. Übrigens nach Informationen, wird auch die zweite Ehefrau Pfändung einreichen. Wundere mich hier immer über die Kommentare, denn der kleine würde wegen der Rangstelle, dann überhaupt nichts mehr bekommen. Es geht hier einfach um das Recht aller Unterhaltsberechtigten. Danke
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Olivetta, ich bin in der gleichen Lage, durch falsche Angaben meines Ex.auch Polizist kam es wegen Kindesunterhalts zu einem Vergleich. Unser Ex hat seine Darlegungen nicht einmal mit Schriftsücken belegen müssen. Das ganze war aber so eindeutig, dass alle nur den Kopf schütteln. Anscheinend spielen Polizeibeamten in einer anderen Liga. Bin auch am überlegen, ob ich einen Privatdedektiv anheuern soll. Ach übrigens, obwohl ich dem Gericht mitgeteilt habe, dass er keinen Unterhalt bezahlt hätte, wurde er nur verwarnt und gezahlt hat er bis heute nicht. Gruss soone