Ist der Gegenstandswert Umsatz oder Gewinn? (bei Einnahme-/Überschuss-Rechnung)
Einnahme-/Überschuss-Rechnung für Freiberufler (Arzt): bei abweichendem Wohnsitz wurde § 24 (1) Nr. 2 StBVV berechnet mit dem Umsatz als Gegenstanswert. Nach der alten Gebührenordnung wurde mit dem Gewinn als Gegenstandswert gerechnet, was natürlich günstiger ist. Was ist korrekt? sommerfugl