Liebchen, ganz schön verwirrend deine Aussagen, also:
von was hast du in der Zeit vom Oktober 2008 bis dato Juni 2009 gelebt?
Man überlebt immer! NUR ein bisschen Eigeninitiative ist von Nöten! Vertraue auf Hilfe, dann bekommst du Sie auch!
Ahja, weiter, Grundsätzlich hast du ein Recht auf Grundsicherung/ALG II (jeder Bürger der BRD hat hierauf einen Anspruch..)
Natürlich raten die von der ARGE dir einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da so die Kosten auf deinen Mann fallen könnten,(muss aber zwangsläufig nicht). Du solltest für dich klären ob du nicht eine Scheidung anstreben möchtest, um deine Angelegenheiten zukünftig zubereinigen, auch im Interesse eures Kindes. Wie auch immer, besteht für dich, und in Folge auch deinem Kind die Grundsicherung etc.
Ich rate dir, dich an die Caritas oder eine andere Institution zu wenden für eine Erstberatung. (kostenlos). Tu es!