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sockenpuppe

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sockenpuppe
02.12.2010, 11:41
Wenn Sohn A die Vorsorgevollmacht über seine Eltern B hat, darf er dann eine Eigentumswohnung, die

500000 Euro wert ist, für 250000 ( also unter Wert) an seinen Neffen C verkaufen, wenn diese verkauft werden muss, um das Altenheim zu bezahlen? Weil es kann ja auch sein, dass wenn man am freien Markt etwas schnell verkaufen muss, man nur einen Bruchteil des fairen Werts bekommt. Also sollte der Staat ja daurch nicht im Nachteil sein.

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Antwort
von sockenpuppe
02.12.2010, 11:42

ich meine die ETW der Eltern B, über die der Sohn A vorsorgevollmacht hat.

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