Willst du jetzt genau ein Kalenderjahr nehmen?

Dann folgendes: Steuererklärung kann evtl. trotzdem verlangt werden. Beispielsweise wenn du Wohneigentum hast und Vermietung. Freibeträge gib es sehr viele verschiedene - welche die mit Werbungskosten zu tun haben musst du dann sicher neu beantragen - muss man ja eh jedes Jahr.

Jahr <> Kalenderjahr: Wegen den Freibeträgen die du hast musst du dann auf jeden Fall ne Steuererklärung machen. Wenn du nur wenig Arbeitstage im Kalenderjahr hast dann mach die Steuererklärung auf jeden Fall mal einfach mit den pauschalen Werbungskosten als Vergleich, da es gut sein kann, dass du so besser wegkommst.

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Sehr pauschale Frage die dir so keiner wirklich beantworten kann. Man braucht da schon ein paar Rahmeninfos. Wie dein Alter, ob du selber im Haus wohnst, ob deine Mutter im Haus wohnt, ob das haus belastet ist, ob Mieteinnahmen da sind, was das Haus Wert ist etc.... Generell ist es dann weg bzw. muss belastet werden wenn es als Vermögen mit einem Wert der über deiner Freigrenze liegt gewertet wird. Am ehesten eine Chance hast du noch wenn du selber darin wohnst.......

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Ja gibt es. teilweise kann man bei der Gemeide Ermässigungen beantragen (bei uns 30% unter einem bestimmten einkommen). Bei Berüfstätigkeit auch bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Die berücksichtigen alles was du an Belastungen (werbungskosten, Miete, teilw. sogar Schulden, Haftpflicht und Unfallversicherungen, Riester......hast - allerdings musst du eben auch alles angeben. wenn dein kind über 3 ist auch wenn du nicht berüfstätig bist. Allerdings dann nur bis zur Höhe eines Kindergartenplatzes mit Regelzeit. Und neu wenn du Wohngeld bekommst evtl. mit diesen Leistungen zur Teilhabe von Kindern oder wie das heisst - da könnest du ein Essensgeld oder so bekommen....

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Hallo.

Strafen sind Gemeindeabhängig. Allerdings wäre ich eher für ein Ansprechen des Herrchens oder Frauchens. Die Frage ob sie denn zu Hause ihre Hinterlassenschaften auch einfach liegen lassen hilft meistens.

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http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php

Rechner bitte immer mit Vorsicht geniessen. Bei schwankenden Gehältern, Sonderzahlungen etc. kann es Differenzen geben.

und noch was: Wongeldantrag immer sofort stellen, da da das Prinzip "Zahlung ab Beantragungsmonat" gilt + einkalkulieren, dass Wohngeld lange dauert bis der Antrag durch ist und bis dahin hast du gar nix - die Mete für die ersten ca. 4 Monate muss sichergestellt sein!

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Hallo.

Durch die Heirat werden ganz klar die 1100 EUR von ihm mit einbezogen in die Bedarfsgemeinschaft. Ob du dann noch was bekommst oder nicht kann dir keiner genau sagen. Dazu braucht es detaillierte Angaben zu Wohnort, Miete, Nebenkosten etc...aber bei der Summe eher nicht. Ich würde es da an eurer Stelle auch eher mal mit Wohngeld oder so versuchen statt mit Hartz4 - allerdings muss euch klar sein, dass Wohngeldantrag je nach Gemeinde bis zu einem halben Jahr dauern kann bis der durch ist...... Such dir doch einfach mal im Internet einen ALG2 und einen Wohngeldrechner und geb da eure Daten ein. Beispiel: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php und für Wohngeld hinten einfach /Wohngeldrechner.php statt ALG2rechner.php

Die Recner sind nicht immer 100% - also eingeben, Ergebnis anschauen und dann noch damit rechnen, dass es leichte Differenzen geben kann.

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Ich nehme an du bekommst Berufsausbildungsbeihilfe oder so. Also soweit ich weiss sind deine Eltern für dich mit 25 nicht mehr Unterhaltspflichtig und damit dürfte ihr Einkommen nicht mehr angerechnet werden. Ich würde da auf jeden Fall mal bei der agentur für arbeit nachfragen.....

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Bei der ARGE habe ich keine Ahnung was du da kannst oder nicht. Ich würde aber an deiner Stelle mal die Krankenkasse nicht vergessen zu checken. Fahrtkosten zur Reha, und bei Tagegeld etc...- da bist du schnell an der Belastungsgrenze und kannst dich befreien lassen

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Hallo.

Deine Tochter ist nicht bei dir gemeldet und lebt nicht dauerhaft in deinem Haushalt. Da wirst du mit dem Kindergeld zumindest Probleme bekommen. Also mein Vorschlag wäre ganz klar einfach den Vater darauf an zu sprechen und dich mit ihm einigen. Denn so ein Antrag mact erst dahnn Sinn, wenn deine tochter zu dir zieht und soweit ich weiss muss auch da der Vater mit unterschreiben wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt.

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