Keine echte Antwort, aber:

Ich hab grade dasselbe Problem, aber mit der DEVK - im Orginalvertrag steht klipp und klar "Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit erhöhter Erlebensfalleistung, Überschußbeteiligung und RENTENWAHLRECHT." (meine Hervorhebung)

Trotzdem bekomm ich auf Anfrage von DEVK nur die Antwort, dass es keine Rentenoption gäbe und nur eine Einmalsumme ausbezahlt wird.

Mein Problem hier ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung:  die will nämlich einen KV-Beitrag aus dieser Einmalsumme, und falls ich dann so blöd wäre vom Rest eine Sofortrente zu kaufen, dann will sie aus dieser Rente wieder einen KV-Beitrag  (und ein Gericht hat gerade entschieden, dass das so rechtens ist ...).   Bei einem ausgeübten Rentenwahlrecht OHNE Auszahlung dazwischen würde diese unsägliche Doppelbelastung zur KV+PV wegfallen.

Sind Sie hier irgendwie weiter gekommen ? Konnte der Ombudsman helfen ?

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