Ich musste meiner Krankenkasse den Namen des Yoga-Studios und den Namen der Yoga-Lehrerin nennen, um eine Antwort auf die Erstattungs-, beziehungsweise Beteiligungsfrage zu bekommen.
Ich bin bei der Barmer GEK versichert und ich denke, dass das bei deiner Krankenkasse ähnlich, wenn nicht sogar genau so gehandhabt wird.
Allerdings denke ich auch, dass eine Kostenbeteiligung einer deutschen Krankenkasse an einem Yoga-Kurs im Ausland sehr unwahrscheinlich sein wird.