Ich musste meiner Krankenkasse den Namen des Yoga-Studios und den Namen der Yoga-Lehrerin nennen, um eine Antwort auf die Erstattungs-, beziehungsweise Beteiligungsfrage zu bekommen.

Ich bin bei der Barmer GEK versichert und ich denke, dass das bei deiner Krankenkasse ähnlich, wenn nicht sogar genau so gehandhabt wird.

Allerdings denke ich auch, dass eine Kostenbeteiligung einer deutschen Krankenkasse an einem Yoga-Kurs im Ausland sehr unwahrscheinlich sein wird.

...zur Antwort

Ja, die Gebühren, bzw. Kosten der Notarinnen und Notare sind gesetzlich festgeschrieben und somit gleich.

Es ist ebenfalls richtig mit einem Prozentsatz von ca. 1,5% zu rechnen.

Hier ist ein Beispiel von der Bundesnotarkammer:

Bei einem angenommenen Kaufpreis von 160.000 € fallen folgende Kosten an:

  1. für die Beurkundung des Vertrages eine doppelte Gebühr nach § 36 Abs. 2 KostO in Höhe von 594,00 €,

  2. für den Vollzug eine halbe Gebühr nach § 146 Abs. 1 KostO in Höhe von 148,50 €,

  3. für eine sonstige betreuende Tätigkeit eine halbe Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO in Höhe von 66,00 €.

http://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Beispiele/KVWohnung.php

...zur Antwort