Hallo, ich habe einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, und hier steht, dass ich zum 1. Februar 2024 eingestellt bin. Allerdings bin ich bereits seit dem 1. August 2020 hier tätig. Wie wirkt sich das auf meine Betriebszugehörigkeit aus?

Es hat sich lediglich mein Gehalt geändert, jedoch wurde gleichzeitig ein neuer Arbeitsvertrag mit der Klausel "Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom 01.02.2024 als ____ angestellt" unterzeichnet.

Wie würde sich das Ganze auf eine mögliche Abfindung bei einer Kündigung auswirken?