Antwort
Du bist erst Eigentümer wenn du im Grundbuch eingetragen bist, vorher kannst du leider nichts machen.
Du bist erst Eigentümer wenn du im Grundbuch eingetragen bist, vorher kannst du leider nichts machen.
Ich würde zuerst deiner Versicherung den Schaden melden,und abwarten was passiert, den Vermieter ist es doch egal wer bezahlt.