meine Recherchen haben Folgendes ergeben:

Achtung, eine HausHALTsversicherung ist nicht gleichzusetzen mit einer HausRATsversicherung.

Eine HausHALTsversicherung umfasst vielmehr eine Hausratsversicherung UND eine Privathaftpflichtversicherung.

Daher deckt sie nicht nur Schäden im eigenen Haushalt, sondern greift auch, wenn man bei jemandem anderen etwas kaputt gemacht hat. Interessantes Detail: häufig nicht gedeckt sind: geliehene Sachen: Wenn man sich von einem Freund ein Buch ausborgt und dieses beschädigt, so ist das nicht gedeckt oder auch der Fall, dass man Freunden beim Umzug hilft und dabei die teure Porzellan-Vase fallen lässt - auch das ist nicht gedeckt.

Bei einer Privathaftpflichtversicherung ist häufig ein verlorener Schlüssel ausgenommen - wie immer gilt also auch hier, genau die Polizzen zu lesen..

In meinem Fall waren beide Schlüssel (Haus-Schlüssel und Wohnungs-Schlüssel) Spezialsicherheitsschlüssel, für deren Nachmachung man die Zustimmung der Hausverwaltung braucht. Sie sind teurer in der Anfertigung: EUR 12,- der eine und EUR 30,- der andere. Achtung, es lohnt sich, verschiedene Schlüsseldienste anzufragen, die Fertigungskosten waren unterschiedlich hoch.

Die Frage, ob wegen des verlorenen Haus-Schlüssels evtl die ganze Schließanlage getauscht werden müsse, beantwortete der Schlüsseldienst so: Nein, denn obwohl es Sicherheitsschlüssel heißt, sei spezielle dieser Sicherheits-Schlüssel sowieso leicht zu fälschen und das deshalb auch vor dem Schlüsselverlust nie sicher gewesen ;)

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ich könnte das natürlich auch anders darstellen, z.B. dass er mir den Schlüssel gegeben hat, damit ich bei ihm übernachten kann oder um ein Buch abzuholen, das ich bei ihm vergessen habe und dringend brauchte (während er in der Arbeit war). Zahlt eine Haftpflicht überhaupt bei VERLORENEN Sachen oder nur bei beschädigten? Ich muss den Schlüssel natürlich nachmachen lassen.

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