Hallo Nochmal,

mit der DHF sehe ich keine Probleme. Bin gemeldet in der Stadt wo ich meinen ersten Wohnsitz habe, zahle zusammen mit meiner Freundin die Miete für die Wohnung und bin jedes WE hier. In der anderen Stadt habe ich eine Mietwohnung, die ganz klar mit meinen Dienstsitz in Verbindung steht.

Was mich aber interessiert ist der Verpflegungsausgleich (lasse mal die genaue Begrifflichkeit außen vor).

Also ne Tagesgenaue Angabe für 220AT wo, ich wann war..möchte ich nicht machen. das wären pro Tag 10 Kunden mit genauer Adresse anzugeben. Zu viel Aufwand.

Allerdings bekommt bspw. meine freundin von ihrer Firma "Restaurantgutscheine" da ihr Unternhemen keine Kantine hat.

Ich esse auch in keiner Kantine, bin > 8std. unterwegs und da kann ich sonst nicht´s absetzen??

P.S. um das vorweg zunehmen, nein meine Firma ist leider ein Konzern und hat keine Restaurantgutscheine o.ä. Steueroptimierungsmaßnahme für die AN.

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Danke dir für deine Antwort.

Da ich allerdings 8Std. weder zu hause bin und auch keine Kantine meiner Arbeitsstätte besuche (besuchen kann >500km Entfernung) muss ich doch einen finanziellen Ausgleich dafür bekommen. Mind. 5,93€ aufgerundet 6€.

Das muss ich doch irgendwie steuerlich absetzten können. Daher dachte ich an den VMA. Da habe ich aber wahrscheinlich die falsche Begrifflichkeit verwendet. Wo kann ich den das o.g. nun eintragen oder wenigstens davon in irgendeiner Weise profitieren?

Kurz noch zu den Nachweisen zwecks. Doppelter HH-führung.

reichen meine Zwei Mietverträge als Nachweis?

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