woher hat er denn die Kontnummer- hast Du ihm doch vermutlich genannt-oder nicht? Denke schon, daß er das darf. Wann es verfügbar ist-keine Ahnung. Frag die Bank-Für gewöhnl. dauern die Zahlungen 3 Werktage- auch wenn das Geld auf ein Sparkonto geht. Bedenke: beim Sparbuch kann man nicht so oft abheben wie beim Girokonto-weil sonst der Sparcharakter nicht mehr gewahrt ist, so sagte mir mein Bankberater mal.
um welche Schulden gehts denn-hat die Frau das allein u. evtl. sogar vor der Ehe verursacht, dann haftet er wohl nicht. Sinds gemeinsame Schulden dann schon. Mehr Details also bitte
wohl kaum -wenns eilt ist es schon zeitaufwendig genug, überhaupt nach dem Organspendeauswahl zu suchen. Wenn dann noch notarielle Beurkundung geprüft werden müsste, dann wären die Organe vermutlich nicht mehr zu gebrauchen, bis das auch noch abgecheckt u. geklärt ist. PS: befindest Du Dich im Ausland, u. dort gilt der Grundsatz, daß man Organspende ausdr. widerrufen muß, sonst wird autom. entnommen, so gilt deren Gesetzesregelung auch für Dich als Gast/Urlauber in dem Land. Das las ich neulich u.. war doch sehr erstaunt darüber. Das aber nur am Rande erwähnt.
bei steuertipps hab ich davon gelesen, daß hierzu noch ein Urteil aussteht, ich zitiere:
Nicht immer ist die kürzeste Strecke auch die schnellste. Grundsätzlich darf daher bei den Werbungskosten auch eine längere, aber verkehrsgünstigere Strecke angegeben werden. Aber darf auch eine fiktive Strecke berücksichtigt werden, wenn sie Zeit spart? Diese Frage soll der BFH beantworten.
Grds.kann sie zweimal auch Insolvenz anmelden-aber das Ziel ist ja Restschuldbefreiung-diese kann auf Antrag vom Gläubiger abgelehnt werden, zumind. wenn es die letzten 10 J. schon einmal eine Restschuldbefreiung gab. Mußte ein Gläubiger beim ersten Mal schon auf einen Teil seiner Forderung verzichten, ist es möglich, daß er einen solchen Antrag stellen wird- um die restl. Forderung doch noch zu bekommen.
Ich denke in Deutschland, denn hier hast Du ja Deinen Wohnsitz. Konto würde ich aber auf alle fälle in Österreich machen, dann wird Dein Geld vermutlich schneller am Konto sein. Das Finanzamt berät ganz gut bei Fragen zur Besteuerung, ruf dort ruhig mal an und frag genau nach,wie das künftig mit der Besteuerung laufen wird. Insb. auch w. Freibetrag bzgl. Reisekosten, Du wirst ja vielleicht so einige Kilometer am Tag fahren müssen.
TUI u. airberlin haben das - incl. Freier Sitzplatzreservierung
bei der Bank über Dispo
ich zitiere (geldtipps Artikel): Direktbanken haften nur begrenzt
Die Empfehlungen einer Direktbank müssen zwar transparent und richtig sein, aber eine Verpflichtung zu einer umfassenden und vollständigen Anlageberatung besteht nicht.
Das ergibt sich aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München vom 5.3.2010 (Az. 111 C 24503/09).
natürlich- es gibt hierzu doch keine gesetzl. Regelung..im Übrigen- viell. war Deine Wohnung vor 10 J. noch Neubau, und nun ist die Wohnung eigentlich schon "Altbau" und bringt deshalb nicht mehr so viel Miete. Sprich den Vermieter drauf an u. frag, ob er die Miete reduziert. Letztlich kann er aber verlangen was er will - Angebot u. Nachfrage- immer wieder das selbe Prinzip
frag bei Deiner Bank nach, dort hab ich eine zusätzl. Ausandsreisekranken gemacht für nicht mal 10,- Euro pro Jahr. Die sind gut investiert, im Bedarfsfall werde ich z.B. nach Hause geflogen, z.B. nach Skiunfall. Die gesetzl. KV zahlt keine Extraleistungen mehr.
schau mal http://www.finanzfrage.net/frage/wirken-aktienverluste-auch-steuermindernd
was steht denn im Mietvertrag? Wenn das für DIch nicht i.O: ist, würde ich das per Fax o. Einschreiben mitteilen.
soweit ich weiß, haben Versicherungen so eine Art schwarze Liste, wo man dann registriert wird, wenn man besonders oft Schäden meldet. Ich weiß nicht, ob alle Versicherer diese Liste nutzen, Du musst dann wohl Anträge bei mehreren Versicherern stellen, und hoffen, daß sie Dich noch versichern möchten, vermutlich nur gegen hohe Selbstbeteiligung. Bereits beim Antrag muß man ja angeben, wieviel Schäden man so hatte in der Vergangenheit. Da würde ich auf alle Fälle mit offenen Karten spielen!!!
Würde zusätzlichen Antrag beifügen, mein Vorredner hat einen guten Link dazu eingestellt
Man bekommt nur eine Ermässigung auf die Einkommensteuer- da Du keine bezahlst als Rentner kann Dir auch diese Steuer nicht vermindert werden, eigentlich logisch.
gefunden im Netz: Sehhilfen Durch die Gesundheitsreform erhalten seit dem 01.01.2004 nur noch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie stark sehbehinderte Erwachsene einen Zuschuss. Die früher gezahlten Zuschüsse sind entfallen. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht der Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie auf Grund ihrer Sehschwäche oder Blindheit, entsprechend der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung, auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 aufweisen (§ 33 Abs. 2 SGB V
meine Sparkasse bietet das definitiv nicht an. Selbst das Onlinekonto kostet noch geringe Gebühr, wenn man nicht mind. 2500,- Durchschnittsguthaben drauf hat, und wer hat das schon. Und wehe, man gibt dann doch mal eine Überweisung beleghaft ab, dann schlägt das gleich mit 3,- zu Buche. Nur dieses Campuskonto oder Juniorkonto für Kinder/Jugendliche u. Studenten ist gratis. Aber das ist viell. auch nur bei meiner sparkasse so, evt. ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?!
Ja, die Kontonummer kann gleich bleiben die Bank muß nur den Zusatz Guthabenkonto aus ihren Daten löschen. Dazu mußt Du erstmal regelmässige Eingänge haben u. ne saubere Schufa.
siehe hierzu folgendes Urteil, hab ich aus dem Netz gefischt für Dich: Einem Ehepaar dürfen unabhängig vom jeweiligen Besitz keine Wertgegenstände gepfändet werden, die zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz dienen. Dazu zählt etwa auch ein Auto, das der unverschuldete Ehepartner zur Berufsausübung braucht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Im aktuellen Fall sollten bei einer erwerbsunfähigen Frau Schulden in Höhe von rund 2500 Euro zwangsvollstreckt werden. Ihr Ehemann, der mit der Frau und den drei Kindern in einem Dorf lebt, besitzt ein Auto und ist für die Fahrten zur Arbeitsstelle in der nächsten Kreisstadt auf den Wagen angewiesen.