Hallo zusammen, neuester Stand, der vom Gericht beauftragte Anwalt will nicht mit uns reden über den Sachverhalt,sondern das Haus soll vom Ortsgericht geschätzt werden. Hat jemand eine Antwort auf meine bereits gestellte Frage? Wenn das Ortsgericht sagt, dass Haus ist 50000€ wert (nur als Beispiel, wird es nicht sein, war gerade vor Ort, die obere Etage war dreizehn Jahre unbewohnt, hat schimmelige Wände, die Tapete löst sich usw.)müssen wir es dann zu diesem Wert verkaufen? Oder müssten die 12 übrigen Erben sozusagen die Differenz aus dem "Mehrwert" an den unter Betreuung stehenden Erben zahlen, wenn es weiterhin für 30000€ verkauft werden soll?(Ist es ja eigentlich schon!) Danke für eure Hilfe? Ich verstehe den Sinn der Aktion einfach nicht. Das ganze zieht sich jetzt zwei Monate hin, weil ein Gericht Stress macht und nicht die Erbengemeinschaft.Seufz. Danke Lg papu

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Hallo meandor, der Notar hat die Unterlagen an das Gericht geschickt.sieht so aus, als müsse dies dann so sein. Ich weiß eben auch nicht worum es wirklich geht, da der unter Betreuung stehende finanziell wohlhabend ist und niemals dem sozialsystem zur Last fallen wird. Mich beschäftigt echt nur die Frage, ob ein vom Gericht bestellter Anwalt und ein Gutachter einen höheren Verkehrswert benennen und auch durchsetzen können??Was ist dann? Müssen wir dann den Verkauf rückgängig machen und einen anderen Käufer suchen?Wer verdienst denn jetzt an dieserVorgehensweise? Vieln Dank LG papu

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Hallo, danke für die Antworten. Der Sohn ist gesetzlicher Betreuer und insofern berechtigt zu unterschreiben und er hat auch unterschrieben, alles unter notarieller Aufsicht. Die Frage die sich stellt, ist doch jene, was ist wenn der Gutachter sagt, dass Haus ist 45000€ Wert, wir es aber für 30000€ an die ehemalige Pflegerin abgeben wollen? Was passiert dann?? Kann das Gericht uns "zwingen" das Haus zu dem vom Gutachter angesetzten Betrag zu verkaufen? Macht es Sinn, dass wir jetzt das Ortsgericht zum Begutachten holen? Danke Gruß papu

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