Die Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind auch dann als außergewöhnliche Belastungen einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht.
Die Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind auch dann als außergewöhnliche Belastungen einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht.