hallo, also mein neuester stand ist,dass die staatsanwaltschaft ermittelt-mittlerweile ist die kripo am prüfen . das problem daran ist,d das alles dauert u mein anwalt ist der meinung, d wir erst die klage einreichen wenn die kripo fertig ist, da die dann alles für uns reuasbekommen haben u demzufolge er das nicht mehr widerlegen kann u das zu meinem vorteil ist

ich hab am ende glück, es ist eben die zeit-kann dir nur empfehlen, nimm dir einen guten anwalt, einen dedektiv und mach dann eine anzeige wg betrug. viel glück

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Die Fahrtkosten sind nur bedingt absetzbar,da du diese beim Steuerausgleich absetzen kannst. Bei einem netto von 2400 wird es mit einem Mangelfall schwierig,da der Selbstbehalt auf jeden Fall gesichert ist-den Mindestunterhalt, nach Alterstufe, wirst du zahlen müssen, oder du einigst dich selber mit der Frau u legst das schriftlich fest mit ihr.

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Wenn er mehr verdient durch den Steuerklassenwechsel,dann hat er auch mehr Einkommen u somit wird er mehr zahlen müssen

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falls es Kindesunterhalt ist, kannst du alle 2jahr oder sofort-wie in deinem Fall-bei bekannten Änderungen der Einkommenssituation des Schuldners die ganze Sache neu u von vorn aufrollen, wobei du davon ausgehen kannst, d er sofern er davon Wind bekommt die Probezeit nicht bestehen wird, da er wohl nicht zahlen will-das wird wohl die Problematik sein

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Was hat sie denn für Gründe um den Umgang zu verbieten??? Der Kindesvater kann zum Jugendamt wg Umgang gehen-aber im Endeffekt, wie unten schon erwähnt, landet sowas leider oft vor dem Familiengericht Kindesunterhalt muss er immer zahlen, unabhängig ob die Kindesmutter allein lebt oder verheiratet ist

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Ich kann nur raten zu einem Fachanwalt zu gehen, Jugendämter entscheiden nicht immer zum vollen Wohl des Kindes u auf keinen Fall auf 100 Euro einigen-erst mal alles darlegen lassen.

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Deine Nichte soll umgehend zu einem Fachanwalt f Familienrecht gehen, der wird sich darum kümmern,d ihr Kind seinen Unterhalt bekommt, die Kosten wenn sie keine Beratungshilfe vom Staat bekommen sollte, kann auf den Vater der ja zahlungsunwillig ist umgelegt werden.

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Genau, alle 3 Kinder sind gleichberechtigt u es wird nach Alterstufen prozentual verteilt-sprich Mangelfall, falls du nicht allen den vollen Satz zahlen kannst, du wirst ab 3Kinder in der Unterhaltstabelle evtl runtergestuft

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Da musst du leider Dein Kind verklagen,da es volljährig ist.

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Das kann man so nicht beantworten, wie alt ist das Kind aus der 1.Ehe-demzufolge ist dann die Höhedes Mindestunterhaltes bekannt. Die Düsseldorfertabelle bezieht sich für den Unterhaltspflichtigen mit Unterhaltspflicht für eine Ehefrau u 2Kinder-demzufolge wird sich nicht viel ändern, kommt also darauf an für welche Alterstufe der jetzige Unterhalt ist um evtl eine Mangelfallberechnung zu machen.

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