Auch eine Hausratversicherung haftet nur, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn beispielsweise das Schloss nicht den Sicherheitsansprüchen genügen kann dies ein Ausschlussgrund sein. Das steht aber auch in den Versicherungsbedingungen, da kann die Freundin mal nachlesen.
Das würde ich nach dem entscheiden, ob du finanziell in der Lage bist, die Selbstbeteiligung selbst zu bezahlen. Wenn dich das in Schwierigkeiten bringt, dann würde ich es lieber nicht machen. Generell bin ich kein Freund von Versicherungen mit hohem Selbstbehalt, da kann man schnell mal zusätzlich zu den Beiträgen ein paar hundert Euro los sein.
Bei Werbungskosten macht es keinen Sinn, da du ohnehin die Pauschale von 920 Euro ansetzen kannst. Bei außergewöhnlichen Belastungen kann man es vielleicht probieren. Finde mal deine Grenze, ab der du die Beträge absetzen kannst, dann kannst du wahrscheinlich noch ein paar Euro zurückbekommen.
Die Kaution dient dazu, dass Schäden an der Wohnung ausgebessert werden können. Sie darf zu nichts anderem verwendet werden. Was, wenn du das Geld verlierst und es nicht mehr schaffst, es wieder zu beschaffen und dem Mieter auszuzahlen? Damit dies nicht passiert, darf die Miete nicht angerührt werden.
Man kann es auf jeden Fall versuchen. Vor allem bei teuren Elektrogeräten macht es Sinn. Ein guter Tipp ist es, mit dem Abteilungsleiter zu sprechen, der hat größere Spielräume bei der Rabattvergabe. Wenn am Preis selbst nichts mehr zu machen ist, kann man fragen, ob es zu dem gekauften Teil eventuell noch Zubehör kostenlos gibt.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Versicherungen egal ob Unfall oder Haftpflicht wegen Fahrlässigkeit ablehnen können, für den vollen Schaden aufzukommen. Man sollte also nicht nur aus diesem Grund die Rolltreppe mit einem Kinderwagen meiden. Und falls es doch einmal unbedingt sein muss, dann das Kind aus dem Wagen auf den Arm nehmen, dann passiert wenigstens den Kleinen nichts.