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nasoowas

01.01.2012
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nasoowas
01.01.2012, 13:20
Wohnhaft aussereuropaeisches Ausland, 5 Monate Taetigkeit in D in 2011. Steuererstattung, wie?

Wohne im aussereuropaeischen Ausland seit mehr als 10 Jahren, beziehe aus D Rente, war aber in D nicht steuerpflichtig. Habe in 2011 fuer 5 Monate in D gearbeitet. Steuer wurde abgefuehrt an das Finanzamt. .

Was tun um die Steuer erstattet zu bekommen?

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Antwort
von nasoowas
03.01.2012, 00:52

Bisher waren die Antworten nicht hilfreich -- eventuell habe ich mich meine Frage nicht korrekt gestellt:

Ich bin steurerpflichtig in Singapore - seit 20 Jahren. Es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit D. Solange ich meine Einkuenfte als Angestellter einer Deutschen Firma mir Gehalt aus Deutschland in Sing versteuere (17% pausch) braucht es in D nicht noch mal versteuert zu werden.

Nun war ich aber fuer 5 Monate in D und die Firma hat waehrend der Zeit Krankenkasse und Steuer abgefuehrt. Meines wissens, bei weniger als 1/2 Jahr Beschaeftigung in D und Auslandswohnsitz, ist man in D nicht steurpflichtig. Daher meine Frage wie ich die abgefuehrte Steuer zureuckerhalte.

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