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mullsen

14.04.2010
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mullsen
14.04.2010, 17:56
Ich arbeite seit 4 Jahren als Mitarbeiter auf Abruf, habe ich Anspruch auf einen Vollzeitvertrag?

Ich arbeite als MA auf Abruf auf 120h Basis im Monat. Vor 4 Jahren wurde eine Vollzeitstelle frei und ich übernahm diese, aber auch weiterhin auf dieser Stundenbasis. Meine tatsächliche Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag ca. 8 Std. täglich, welche ich monatlich bezahlt bekomme. Habe ich nach dieser Zeit ein Recht auf einen Vollzeitvertrag ohne Abruf?

...zum Beitrag
Antwort
von mullsen
14.04.2010, 19:18

Also nochmal zu meinem Vertrag: Es ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag, basierend auf 120 Stunden monatlich als Mitarbeiter auf Abruf.

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