Antwort
Hallöchen, hier muß erstmal gekärt werden in welchem Verhältnis der Erbe zum Erbgeber steht. Die Freibeträge sind schon unterschiedlich, sind es z.B. die Kinder oder die Enkelkinder. Der Wert der Immobilie ist die Grundlage und z.B. bei eigenen Kindern liegt meines Wissens der Freibetrag bei 400.000 €.
mrapplebee