Hallo ,
ich hoffe, dass du den streß nicht für Rechnungen hast, die mehr als ein Jahr zurückliegen.
Wenn doch, dann viel Glück, wenn nicht, dann kannst du ja:
"* eigentlich Kleinunternehmer, USt dennoch ausgewiesen"
also ohne §19 (da du ja U-St ausweist)
Da gibt es doch garkein Problem, da du ja von Anfang an die U-St ausgewiesen hast in deinen Rechnungen. Wenn du nun unter 17.000 € kommst, dann ist es alles i.o. Die eingenommene U-St gibst du den Finanzamt, die U-St der Anschaffungen oder eingehenden Rechnungen werden dagegen gerechnet und gut ist.
"* kein Kleinunternehmer, USt nicht ausgewiesen"
Das ist blöd, du musst alle Rechnungen noch einmal rauslassen. Je nach vertraglicher Absprache mit den Firmen oder Personen kannst du dann die U-St draufrechnen oder musst diese Brutte reinziehen.
In dem Fall musst du für den Murks selbst aufkommen.
"Kunde im Ausland und USt sollte nicht ausgewiesen werden, der Unternehmer tut es dennoch" Rechnung gleich noch einmal rausschicken. Fertig
"Wer haftet in so einem Falle? Der Selbständige? Was tun, wenn Fehler passiert?"
Schnell mit seinem Steuerberater reden!!