Wenn du in einem Job 1500 Euro verdienst, könnt ihr aufstockendes Arbeitslosengeld 2 beantragen. Den Einkommensfreibetrag kannst du nicht auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (BG) aufteilen, der gilt immer nur für die Person die Einkommen hat. Nachdem der Freibetrag errechnet und das anrechenfähige Einkommen bestimmt ist, wird dieses dann auf den Gesamtbedarf aller Mitglieder der BG angerechnet. Hier die Freibeträge pro Person: http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Freibetraege/Freibetraege-Nav.html
vgl. "Merkblatt Kindergeld", da steht drin, welche Voraussetzungen fürs Kindergeld vorliegen müssen. Wenn du das Merkblatt im Internet gefunden hast, kannst du bei der Suche die Schlagwörter, wie "EU Ausland, Voraussetzungen" eingeben und findest auf deine Fragen die entsprechenden Antworten.
Oder schau mal hier rein: "http://www.gez.de/aufgaben/rechtsgrundlagen/" insbesondere unter §5 Abs.7Nr.2.
Ich kann dir nur empfehlen einen Minijob anzutreten. Je nachdem, ob du bei deinen Eltern wohnst, kriegst du nur als Bafög-Empfänger weiterhin Wohngeld, ansonsten wird sich die Höhe des Wohngeldes reduzieren oder komplett entfallen, wenn dein Bafög-Anspruch endet. Sonst gibt es die bereits genannten Sozialleistungen bzw. Förderungen, die ich auf folgender Homepage finden konnte: http://www.sozialleistungen.info/sozial-leistungen/
So viel ich weiß steht ihr Kindergeld seitens der Familienkasse zu. Allerdings wird es ihr auf die Grundsicherung als Einkommen angerechnet.
vgl.: http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/kein-zusatzbeitrag/
vgl. "Merkblatt Kindergeld", da steht drin, wieviel deine Kinder oder du verdienen können.