Antwort
es könnte durchaus sein das gegen dich ein Haftbefehl vorliegt zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
es könnte durchaus sein das gegen dich ein Haftbefehl vorliegt zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
du bekommst bafög, die studiengebühren hängen vom bundesland und uni ab.