Wenn der nicht geschäftsfähige tatsächlich was gekauft hätte, dann könnte man den Kauf rückgängig machen. Hier hat derjenige aber nur eine kostenpflichtige Hotline angerufen. Diese Kosten kann man nicht zurückfordern. Es gibt Möglichkeiten, ein Telefon für gewisse Rufnummern zu sperren. Als Eltern hat man eigentlich seiner Aufsichtspflicht nicht genüge getan. Am besten das Telefon wie gesagt programmieren, dass keine Rufnummern mit bestimmten Vorwahlen gewählt werden können. Oder alles vom Taschengeld abziehen, dann wirds bestimmt auch nicht mehr passieren.

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Eine Rücknahme eines Wiederspruches kannst Du selbst veranlassen -muss aber am besten Schriftlich und per Einschreiben beim Zuständigen Gericht erfolgen.

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