Notarkosten für Entwurf eines Kaufvertrages?

Wir haben uns in eine Immobilie mit Erbpachtgrundstück verliebt und den Verkäufern (Verkauf durch Privat) unser Kaufinteresse mitgeteilt, jedoch mit der Info das wir gerne noch mit dem Erbpachtgrundstückseigentümer sprechen wollen, ob ein Kauf des Grundstückes möglich ist. Daraufhin sind diese direkt zum Notar gelaufen und haben einen Vertragsentwurf in Auftrag gegeben (ohne die Info abzuwarten ob das Grundstück käuflich ist). Sonst hätte der Vertrag ja auch ganz anders ausgesehen.

Also haben wir dann innerhalb von einer Woche Post vom Notar bekommen mit dem entsprechenden Vertragsentwurf. Leider mussten wir dann aus privaten Gründen unser Kaufinteresse zurückziehen. Jetzt haben wir eine Rechnung vom Notar bekommen (1200  Euro). Müssen wir die Summe zahlen? Ist die Höhe der Summe gerechtfertigt?

  1. Wir waren nicht Auftraggeber
  2. Der Vertragsentwurf ist sehr fehlerhaft (fehlerhafter Name, Fehlerhaftes Übergabedatum der Immobilie, und lt. Vertrag sind wir Eheleute was wir aber nicht sind)
  3. Wir wurden nicht nach unserem Einverständnis gefragt. So kann ja jeder, zum Notar gehen und willkürlich Entwürfe erstellen lassen. Es ist ja nur der Name, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift notwendig. Das ist in der heutigen Zeit ja nicht mehr schwierig herauszubekommen (Facebook, etc.)
  4. Es hat keine Aufklärung des Notars über potentielle Kosten gegeben
  5. Es fand keine Beratung durch den Notar statt
  6. Zudem wurde der ursprüngliche Vertrag genommen (von den Immobilienbesitzern) und einfach 5 Felder ausgetauscht. Es wurde kein neuer Vertrag aufgesetzt.

Was können wir tun?

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Hallo, erstenmal danke für die vielen hilfreichen Antworten. Die Antwort des Notars war das in dem Vertragsentwurf selbst der satz steht das alle Kosten die mit dem notar zu tun haben an den Käufer übetragen werden. Somit wäre der Verkäufer und Auftraggeber raus. Darf das sein? Dann hat man ja überhaupt keine Chance etwas zu machen.....

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Notarkosten für Entwurf eines Kaufvertrages?

Wir haben uns in eine Immobilie mit Erbpachtgrundstück verliebt und den Verkäufern (Verkauf durch Privat) unser Kaufinteresse mitgeteilt, jedoch mit der Info das wir gerne noch mit dem Erbpachtgrundstückseigentümer sprechen wollen, ob ein Kauf des Grundstückes möglich ist. Daraufhin sind diese direkt zum Notar gelaufen und haben einen Vertragsentwurf in Auftrag gegeben (ohne die Info abzuwarten ob das Grundstück käuflich ist). Sonst hätte der Vertrag ja auch ganz anders ausgesehen.

Also haben wir dann innerhalb von einer Woche Post vom Notar bekommen mit dem entsprechenden Vertragsentwurf. Leider mussten wir dann aus privaten Gründen unser Kaufinteresse zurückziehen. Jetzt haben wir eine Rechnung vom Notar bekommen (1200  Euro). Müssen wir die Summe zahlen? Ist die Höhe der Summe gerechtfertigt?

  1. Wir waren nicht Auftraggeber
  2. Der Vertragsentwurf ist sehr fehlerhaft (fehlerhafter Name, Fehlerhaftes Übergabedatum der Immobilie, und lt. Vertrag sind wir Eheleute was wir aber nicht sind)
  3. Wir wurden nicht nach unserem Einverständnis gefragt. So kann ja jeder, zum Notar gehen und willkürlich Entwürfe erstellen lassen. Es ist ja nur der Name, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift notwendig. Das ist in der heutigen Zeit ja nicht mehr schwierig herauszubekommen (Facebook, etc.)
  4. Es hat keine Aufklärung des Notars über potentielle Kosten gegeben
  5. Es fand keine Beratung durch den Notar statt
  6. Zudem wurde der ursprüngliche Vertrag genommen (von den Immobilienbesitzern) und einfach 5 Felder ausgetauscht. Es wurde kein neuer Vertrag aufgesetzt.

Was können wir tun?

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Kennt sich den jemand mit der Höhe der Gebühren aus? Der Kaufpreis der Immobilie belief sich auf 225.000 Euro. 1200 euro für den Vertragsentwurf scheibt mir doch relativ hoch.Der Vertrag der jetzigen ImmobilienBesitzer wurde einfach genommen und es wurden 3 Felder umgeändert, sprich die persönlichen Daten. Zudem war der Vertragsentwurf trotzdem Fehlerhaft (die Eingabe der Daten war nicht korrekt) sodass dieser sowieso nochmal hätte bearbeitet werden müssen .

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