Ich habe mein Gewerbe Anfang 2016 aufgegeben. Mein PKW geht ab dem Zeitpunkt ins Privatvermögen über, aber welchen Wert muss ich dafür ansetzen?

Erworben wurde der PKW, BJ 2004, gebraucht von privat für 5.000 €, abgeschrieben wurde er dann bis Ende 2014, für 2015 stand keine Abschreibung mehr an, also 0,-- Euro. Kann ich den PKW nun für 1 € ins Privatvermögen übernehmen? Oder muss ich den Wert ansetzen, den mir zb Schwacke ausrechnet? (Zum Zeitpunkt der Übernahme ins Privatvermögen entsprach er aufgrund zu hoher Abnutzung/Defekte und anstehender Reparaturen reell nicht mehr dem Schwackewert. )