Beamten dürfen keine Altersteilzeit beantragen, Angestellten des öffentlichen Dienstes dürfen es. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres. Es gibt Altersteilzeitgesetz. Dort kann man alles nachlesen. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/alttzg_1996/gesamt.pdf Gruß
Wenn die Dame bei ihrem Mann in der Familienversicherung war, darf sie ruhig dort weiter versichert bleiben. Sie soll dies jetzt der Versicherung der Rentner einfach schriftlich mitteilen. Woher soll die Versicherung das wissen. Wenn sie aber nicht mehr bei Ihrem Mann versichert ist oder nicht versichert sein will, sondern bei der Versicherung der Rentner, dann kommen diese Unangenehmlichkeiten auf sie zu, da sie in diesem Fall gegen das Gesetz verstoßen hat. Jeder muss in Deutschland kranken-versichert sein. Die Frist beträgt drei Monate. Die Kasse ist dadurch in Kenntnis gesetzt worden, dass die Dame überhaupt existiert, dass die Rentenanstalt sie als Rentnerin deklariert hat. Und alle versäumten Monate muss man nachzahlen. Monatlichen Versicherungsbetrag x Monate-zahl. Gruß