Schnekungssteuer fällt nicht an! Die bEträge übersteigen die Freibeträge nicht. Weiß jemand von den Schenkungen? Wurde das irgendwo festgehalten? Dann musst Du mit einer Rückforderung rechnen. ToPJob hat ja schon etwas über die beträge geschrieben.

Du musst meines Erachtens ohnehin damit rechnen, für den Unterhalt Deines Vaters auzukommen, wenn Du über entsprechende Einkommen und Vermögen verfügst.

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hier ist ein online-rechner zu finden: http://www.drklein.de/vorfaelligkeitsrechner.html

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Ich bin der Meinung, dass es am Zinsniveau liegt, das jetzt niedriger ist als vor 5 Monaten. Die Bank hat sich ja zu einem bestimmten Zinssatz das Geld beschafft, z.B. durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen. Diesen Gläubigern gegenüber muss sie ja weiterhin Zinsen bezahlen, obwohl sie von Dir das Geld (die Darlehenszinsen) nicht mehr bekommt. Denn wenn sie heute Geld neu verleiht, dann muss der Schuldner ja weniger bezahlen. Dem Gläubiger der Schuldverschreibung muss sie aber die Zinsen in voller Höhe zahlen. Je größer der Unterschied zum Markt bei gefallenen Zinsen, desto höher also die Vorfälligkeitsentschädigung.

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Aber natürlich kann ein Grundstück mit einem Veräußerungsverbot belegt sein. Im Normalfall sichert sich das Land Salzburg dann aber das Vorkaufsrecht. Letztlich musst Du beim Grundbuchamt die Löschung des Rechts beantragen, dann wirst Du sehen, wie man reagiert.

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Nein, das ist nicht möglich! Leditlich Partnerkarten sind möglich! Es ist ansonsten immer nur eine Karte gültig, die im Umlauf ist. Vorschlag: Beantrage zusätzlich eine Kreditkarte, dann bist Du auf der sicheren Seite!

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Das hast Du meines Wissens wenig Möglichkeiten, denn Studienkosten werden in Form von Kindergeld und Ausbildungsfreibetrag steuerlich berücksichtigt. Egal ob Studium im Inland oder Ausland, da gibt es so gut wie keine Möglichkeiten.

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Zwischen Deutschland und Österreich gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Am besten mal googeln und ganz durchlesen. Wenn Deine Freundin deutsche Staatsangehörge ist, dann fällt auch weiterhin die Steuer in Deutschland an. Am besten wäre es also, einen Zweitwohnsitz in Österreich zu haben und den Lebensmittelpunkt weiterhin bei Dir. Damit können auch die Heimfahrten angesetzt werden.

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Normalerweise holt sich die CSS (mit Antragsstellung) einen Zahnstatus des behandelnden Zahnartzes ein. Wenn dort schon Fehlstellungen oder wie in meinem eigenen Fall bekannt wird, dass ich eine Knirscherschiene habe, dann habe ich keinen Anspruch auf eine Leistung dieser Art. Ich fürchte also, dass die CSS damit durchkommt. Im Zweifel einen Anwalt fragen, wenn ihr einen Rechtsschutz habt!

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Die Zinsen sind immer noch sehr niedrig. Auch wenn man eine 15-jährige Zinsbindung wählt, hat man nach 10 Jahren ein Kündigungsrecht. Wer also auf Sicherheit setzt und kalkulieren will, der sollte langfristig, also aus meiner Sicht auch auf 15 Jahre abschließen!

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Ich habe mal ein bisschen recherchiert. Also es schein da nicht wirklich eine genaue Frist zu geben. Ein Bekannter von mir ist kürzlich ausgezogen, der Vermieter sitzt noch auf der Kaution um mögliche Langzeitschäden abzudecken. Zu den 6 Monaten steht im Mietrechslexikon mehr: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm

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Du hast Deine Frage leider nicht fertig formuliert. Ich vermute, aufgrund der Uhrzeit Deiner Fragestellung, dass Du nicht zu Börsenhandelszeiten einen Auftrag erteilt hast. Das heißt, die Ausführung kann erst später erfolgen. Genaueres kannst Du aber sicher erfragen direkt bei der Coba erfahren. Vielleicht ist der Auftrag mittlerweile aber auch schon ausgeführt.

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Rentner müssen später grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Riesterrente zahlen. Das gilt für all die Leute, die während ihres Arbeitslebens durchgängig entweder gesetzlich oder auch privat krankenversichert sind.

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Das ist ja der Gipfel! Also der Hundehalte haftet natürlich für seinen Hund. Wenn dieser einfach jemanden beißt, dann ist er eigentlich verpflichtet, dem Tier einen Maulkorb zu verpassen. Und wenn er 1000 mal gerufen hat, der Hund hat gebissen. Dein Freund muß Anzeige erstatten. Der Hundehalter, bwz. dessen Versicherung muß auch für Krankheitskosten, Schmerzensgeld und Arbeitsausfall zahlen. Außerdem muß überprüft werden, ob das Tier gefährlich ist. Ein Kind erwischt der Hund vielleicht im Gesicht, wenn er auf gleicher Höhe zubeisst. UNVERANTWORTLICH von dem Hundehalter!

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Deine Eltern führen doch für diesen Unterhalt keine Lohnsteuer ab. Da muß nichts auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

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