Generell darf ein Makler nur mit offiziellem Auftrag (Maklermandat) tätig werden. Dagegen ist auch grundsätzlich nichts einzuwenden... Es gibt jedoch verschiedene Arten von Maklervollmachten: Von einer solchen, bei der der Makler ohne Rücksprache zur "Entgegennahme und Abgabe von Willenserklärungen" bevollmächtigt wird, also einfach so Versicherungen kündigen und neu abschließen darf, würde ich abraten. Diese Vollmacht wird gerne zur "Provisionsoptimierung" verwendet.

Es gibt auch Maklergesellschaften, die nicht auf diese Klausel bestehen, also eben nichts ohne Zustimmung des Kunden unternehmen. Ich würde dir raten, eine solche zu suchen. Domcura geht nur über Makler.

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