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laetti

06.10.2009
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TonSon
06.10.2009, 12:54
Was muss ich tun nach einem unbegründeten Widerspruch gegen einen Mahnbescheid?

Ich habe gegen einen Schuldner einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt. Denn er hat eine Kettensäge von mir gekauft und sie auch erhalten, den Kaufpreis von 500,00 Euro aber bis heute nicht gezahlt, obwohl er dies immer versprochen hat. Die Forderung ist also ganz eindeutig. Ich verstehe daher nicht, dass er einen Widerspruch einlegt und ihn nicht begründet. Was kann ich jetzt tun?

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Antwort
von laetti
06.10.2009, 17:32

Unbegründete Widersprüche, sind keine Widersprüche. Man ist verpflichtet seinen Widerspruch zu begründen.-Rufe beim Amtsgericht an, da erhältst von einem Rechtspfleger Auskunft wie du dich verhalten sollst. Aber meines Erachtens ist der Widerspruch nichtig, also nicht rechtskräftig und du kannst jetzt den für deinen Bezirk zuständigen Gerichtsvollzieher anrufen und die Vollstreckung des Mahnbescheides erwirken, vorher musst du die Kosten für den Gerichtsvollzieher überweisen. Die Kosten sind abhängig von der Summe die gepfändet werden soll. Diese Kosten werden wieder auf die zu pfändende Summe aufgeschlagen. Ich würde pfänden lassen und zwar schnell.

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