Antwort
Unbegründete Widersprüche, sind keine Widersprüche. Man ist verpflichtet seinen Widerspruch zu begründen.-Rufe beim Amtsgericht an, da erhältst von einem Rechtspfleger Auskunft wie du dich verhalten sollst. Aber meines Erachtens ist der Widerspruch nichtig, also nicht rechtskräftig und du kannst jetzt den für deinen Bezirk zuständigen Gerichtsvollzieher anrufen und die Vollstreckung des Mahnbescheides erwirken, vorher musst du die Kosten für den Gerichtsvollzieher überweisen. Die Kosten sind abhängig von der Summe die gepfändet werden soll. Diese Kosten werden wieder auf die zu pfändende Summe aufgeschlagen. Ich würde pfänden lassen und zwar schnell.