Antwort
Grob sieht es so aus:
Wohnhaus mit 200 qm.
Arbeitszimmer 15 qm.
Vom prozentualen Anteil liegt es dann unter den 20 % und auch der Wert liegt unter 20.500 EUR. Ist das Büro dann in jeden Falle nicht Betriebsvermögen?
Wie wird denn das Grundstück gerechnet? Ich habe ein doch recht großes Grundstück....
Welche Auswirkungen hat das dann bei einer Geschäftsaufgabe oder Übernahme des Büros in das Privatvermögen? Muss ich den Gewinn nicht versteuern dann?
Dann kann ich bei einem Nebengewerbe max. 1.250 EUR jährlich steuerlich geltend machen?
Wie ist es mit der Ust.? Kann ich diese auf die qm anteilsmäßig von den Gesamtbaukosten des Hauses vom FA zurückfordern?
Danke für eure Antworten! VG