Sehr geehrte Community , vllt kann mir der eine oder andere hier helfen wie die rechtliche Lage ist. Ich habe ein Anhörungsbogen bezüglich zu schnellem Fahren erhalten im Letzen Jahr 13. August 27 Km/h zu schnell außerorts anstatt 100 km/h 127km/h . Ich habe dieses an einer Onlineplattform weitergeleitet die haben sich den Fall angenommen und bla ....Einspruch eingelegt usw..... am 15.10 habe ich dann eine Email bekommen das der Rechtsanwalt das Mandat Niederlegt. Okay alles gut . Bis Dato habe ich noch keinen Bußgeldbescheid gesehen oder erhalten. Nun habe ich Anfang Februar 2021 ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten das man mir rät nicht vor Gericht zu gehen da man nicht wisse gegen was ich vorgehen möchte ....Gegen dem Entzug der Fahrerlaubnis Bußgeld usw. . Okay keine Ahnung da ich nie ein Bußgeldbescheid erhalten habe kann ich auch nicht wissen gegen was ich vorgehen möchte. Da aber ja der alte Bußgeldkatalog gilt sollte ich doch eig. kein Entzug der Fahrerlaubnis erhalten 2 Km/h über kein Entzug laut Katalog?.. Bin verwirrt.. Auf jedenfalls habe ich bis heute Stand 22.02.2021 keinen Bußgeldkatalog erhalten. Einen Anruf bei der Behörde scheiterte man konnte mir nicht helfen .
Nun stehe ich da und weiß nicht was zu machen ist.