liebe ellen, hab vielen dank für deine gedanken zu dem thema. wir haben mit dem verkäufer einen privaten kaufvertrag abgeschlossen. darin wird sachmangelhaftung ausgeschlossen. das ist wohl bei privaten autokaufverträgen immer der fall... wir können den verkäufer da also nicht in die verantwortung nehmen, so weit ich das verstanden habe. es sei denn, der verkäufer hat absichtlich was verschleiert, aber das müsste man ihm erstmal nachweisen und da liegt meist der hase im pfeffer.

liebe grüße, kathi

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