Als Tablet werden tragbare, flache Computer bezeichnet, die mit Hilfe eines Touchscreens (berührungsempfindlicher Bildschirm) bedient werden. Anders als etwa Laptops oder Notebooks haben Tablets keine ausklappbare Tastatur. 

Betragen die Kosten für das Tablet maximal 800 € netto bzw. 952 € brutto (mit Umsatzsteuer), können Sie die so genannte Sofortabschreibung nutzen und die Kosten in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Auch Unternehmer können in diesem Fall die Sofortabschreibung geltend machen und die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen.

Sind die Kosten höher, müssen Sie das Tablet über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben. Sofern Sie das Tablet während des Jahres gekauft haben, müssen Sie den Abschreibungsbetrag zudem anteilig monatsweise berechnen.

Quelle:

https://www.kann-man-das-absetzen.de/tablet/

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