Wenn Sie beschäftigt sind, erfolgt die Pfändung vom Lohn bis zum pfändbaren Betrag. Wenn Sie noch restliches Geld auf ein Tagesgeldkonto anlegen -- immerhin haben Tagesgeldkonten eine Mindestanlage von € 1.000 - würde dies m.E. auch zur Verteilung an die Gläubiger herangezogen werden. Bitte sprechen Sie Ihren Insolvenzberater an (vorsichtig -- d.h. Sie können ihn auch einfach nur mal so einen Frage stellen) dann sind Sie auf der absolut sicheren Seite. Ich persönlich würde es bis zur absoluten Klärung nicht riskieren s.o.- Viel Erfolg
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Da es sich um einen (Spar-) VERTRAG handelt muss die variable Verzinsung bereits vor/beim Abschluss des Vertrages im Vertrag dargelegt werden. Grundsätzlich wird dort dargelegt entweder an welchem Zinssatz sie sich orientiert z.B. + 1% über EZB (Europäischer Leitzins/Basiszinssatz)täglich/monatlich oder jährlich - somit schwankt dieser, ist also variabel (Die Basiszinssätze kann man auf der EZB Seite im Internet nachvollziehen oder wie z.B. bei der HypoVereinsbank an Torverhältnissen vom FC Bayern oder anderen. Hier erhält man vierteljährlich eine Benachrichtigung. Also wichtig zuerst das "kleingedruckte" lesen - dort muss es beschrieben sein!