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julimi

05.07.2012
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julimi
05.07.2012, 00:37
Teilzeitanstellung und freiberufliche selbständige Tätigkeit

Ich bin seit 14 jahren vollzeit freiberuflich selbständig als Grafiker. Von der Umsatzsteuer bin ich befreit weil ich unter 17500 Euro im Jahr Gewinn erwirtschafte. Krankenversichert bin ich bei der AOK über die Künstlersozialkasse. Nun ist die Auftragslage schlecht und ich möchte mich jetzt in Teilzeit (24 Std. in der Woche) fest anstellen lassen (nicht als Grafiker). Mein Bruttogehalt wird dann ca. 1400 EURO betragen. Die Stelle ist voll sozialversicherungspflichtig. Die Künstlersozialkasse wird dann also wegfallen. Meine Selbständige Tätigkeit als Grafiker möcht ich weiterführen. Abzüglich meiner Betriebsausgaben rechne ich mit ca. 500 EURO Einnahmen im Monat.

Frage 1: Muss ich mit meiner Krankenkasse (AOK) irgendwas regeln.

Frage 2: Was muss ich mit dem Finanzamt regeln?

Frage 3: Was gibt es sonst noch zu bedenken und zu regeln?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen

...zum Beitrag
Antwort
von julimi
05.07.2012, 11:51

nirtak und TaxQA, vielen Dank für die Antworten. Das hat schon Licht ins Dunkel gebracht :-) Viele Grüße

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