Muss Arbeitgeberanteil zur Krankentaggeldversicherung als geldwerter Vorteil versteuert werden ?

Ich bin Grenzgänger, arbeite in der Schweiz und wohne in Deutschland, wo ich voll steuerpflichtig bin. Teil meines Arbeitsvertrages in der Schweiz ist die garantierte Lohnfortzahlung entsprechend dem arbeitsvertraglich geregelten Gehalt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (also z.B. bei Krankheit). Mein schweizer Arbeitgeber hat eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung für alle Mitarbeiter abgeschlossen. Da jeder Mitarbeiter aus dieser Versicherung Leistungen einfordern kann sieht das deutsche Finanzamt das als geldwerten Vorteil und schlägt pauschal 1% des Bruttoarbeitslohnes als angenommene Arbeitgeberbeiträge auf mein Gehalt (die schweizer Firma erlaubt keinen Einblick in den Versicherungsvertrag, so dass weder das Finanzamt noch ich weiss, was wirklich für Beiträge gezahlt werden). Dafür sieht das Finanzamt dann alle Leistungen der Krankentaggeld-Versicherung als steuerfrei an.

Inzwischen habe ich diese Informationen: "Mit Urteil vom 29.04.2009, Az. : X-R-31/08 hat der Bundesfinanzhof ( BfH ) entschieden, dass im Urteilsfall auch ein Anspruch des Arbeitnehmers an die Versicherungsgesellschaft gem. Art. 87 VVG bestand, so dass die Prämienzahlungen als Arbeitlohn zu versteuern waren. Eine diesbezügliche Steuerfreistellung gem. § 3 Nr. 62 EStG scheidet aus, da der Arbeitgeber nach schweizer Recht nicht obligatorisch zur Zahlung des Versicherungsbeitrags verpflichtet ist."

"Diese Leistungen unterliegen auch nicht dem sog. Progressionsvorbehalt gem. § 32 b (1) Nr. 1b EStG d.h. die Leistungen werden nicht zur Steuersatzerhöhung herangezogen und somit vollständig der deutschen Besteuerung entzogen."

Diese Konstellation macht Sinn für Selbständige, aber doch nicht für Beschäftigte in einer Firma. In der jetzigen Logik des deutschen Finanzamtes müsste ich aber jedes Jahr mindestens ein paar Tage krank sein, damit ich nicht draufzahlen muss. Ich habe beim Finanzamt die Regelung erfragt, falls ich mal (was ich nicht hoffe) das ganze Jahr krank sei - dann wäre mein komplettes Jahresgehalt steuerfrei.

Ist das wirklich korrekt ...? Gibt es ähnliche Erfahrungen ?

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Ich bin von dieser an Dreistigkeit deutscher Steuerbehörden nicht mehr zu überbietenden Steuerabzocke in Bezug auf Krankentaggeldversicherungen deutscher Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, ebenfalls betroffen und kann mich der bereits geäusserten Kritik nur anschliessen.

Aber es kommt noch dicker: Die IBM Schweiz hat für Ihre Mitarbeiter wie viele andere Arbeitgeber auch einen Kollektivvertrag bzgl. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgeschlossen. Der Prämiensatz beträgt 1.12 Promille der versicherten Lohnsumme; der Vertrag trat zum 1.7.2009 in Kraft. Vorher bestand keine solche Versicherung, was in Anbetracht der Tatsache, dass derartige Versicherungen in der Schweiz keineswegs obligatorisch sind, ja auch plausibel erscheint. IBM Schweiz stellt seinen Mitarbeitern jährlich entsprechende Bescheinigungen zur Verfügung, in denen die wesentlichen, steuerlich relevanten Informationen (Vertragsbeginn, Laufzeit, Prämiensatz etc.) zur Vorlage bei den deutschen Steuerbehörden dokumentiert werden. Diese offiziellen Bescheinigungen sind sowohl von Vertretern von IBM Schweiz als Versicherungsnehmer als auch von Vertretern von Allianz Suisse als Versicherer jeweils doppelt unterzeichnet.

Und jetzt kommt's: Das Finanzamt Lörrach erkennt diese offiziellen Nachweise nicht an, da aus dessen Sicht "...ein Prämiensatz von 1.12 Promille als absolut unrealistisch erscheint..." - und das ohne Angabe von Gründen oder irgendwelcher Quellen, aus denen sich dieser "unrealistisch niedrige Prämiensatz" ableiten liesse. Stattdessen wird zur Ermittlung der jährlichen Steuerlast munter ein Prämiensatz von 1% zugrunde gelegt.

Bei einem angenommenen Bruttojahresgehalt von 100.000 SFr. werden also nicht 112 SFr. als Arbeitgeberanteil zur Krankentaggeldversicherung auf das zu versteuernde Einkommen draufgeschlagen, sondern 1.000 SFr. (also nachweislich 888 Franken zu viel...)

Für das Jahr 2009 wurde übrigens ebenfalls mit einem Prämiensatz von 1% gearbeitet, obwohl die Versicherung nachweislich erst zum 1.7.2009 in Kraft trat. Selbst unter Missachtung des eigentlichen Prämiensatzes von 1.12 Promille hätte hier lediglich ein Satz von 0.5% angenommen werden dürfen, da die Versicherung ja nur für das 2. Halbjahr 2009 bestand. Auch hierbei wurden keinerlei Gründe angegeben, warum Prämienzahlungen für das gesamte Jahr 2009 unterstellt wurden.

Und zum Abschluss noch die Krönung: Mir ist inzwischen bekannt, dass diese Bescheinigungen von einigen anderen Finanzämtern ohne weitere Nachfragen akzeptiert werden.

Dazu fällt einem nun wirklich nichts mehr ein, oder... ?

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