Wohnung mit Einbaumöbel 1967 in der DDR angemietet?
Meine Mutter hat 1967 eine Wohnung angemietet, in der sich im Flur und im Schlafzimmer Einbaumöbel befinden. Für diese Möbel hat sie bis Ende 1985 innerhalb der Miete einen Betrag bezahlt. 1986 wurde im Mietvertrag vermerkt, dass die Einbaumöbel aus dem Soll sind und die Miete sich dadurch verringert. Jetzt hat sie die Wohnung gekündigt und der Vermieter verlangt, dass diese Einbaumöbel durch sie ausgebaut werden, weil diese Möbel ihr Eigentum sind. Es gibt nirgendwo einen Zusatz zum Mietvertrag, dass diese Möbel jetzt ihr Eigentum sind.
Stimmt das???
Mietrecht,
wohnung
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