Falls Dein Bekannter es genauer wissen will, es gibt mittlerweile soviel Neuerungen beim Mietrecht, würde ich ihm empfehlen, dem Deutschen Mieterbund beizutreten. Die gibt es überall in Wohnnähe und kennen garantiert auch die dementsprechenden Paragraphen. Was die sagen hat Hand und Fuß. Allerdings muß man 3 Monate Mietglied sein um klagen zu können. Aber was man machen kann und ob es gerechtfertigt ist sagen die einem sofort. Meistens sind die Vermieter schon geschockt wenn man genau Bescheid weiß. Habe es selber schon erlebt.

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Bei Halbweisenrente und BAFÖG wird die Halbweisenrente als Einkommen gerechnet. Wenn er nun zuerst BaFÖG beantragt hat jetzt aber erst Halbweisenrente, mußt Du das am besten sofort angeben; denn es ist wahrscheinlich das der BAFÖG- Betrag dann reduziert wird.Bei der Halbweisenrente gibt es natürlich keinen Freibetrag, wäre ja unlogisch. Und oft hat man auch das Gefühl, die rechnen das nach gutdünken. Es ist tatsächlich so, das es von Ort zu Ort unterschiedlich gehandhabt wird. Oftmals ist es von Vorteil sich Bücher mit Fachliteratur zu holen, damit man überhaupt weiß was man beantragen kann. Die meisten Ämter sagen nicht, was einem wirklich zusteht.

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Dazu muß man zunächst wissen, wielange die Frau schon nicht mehr arbeiten geht. Dann gibt es unter Umständen soetwas wie Gewohnheitsrecht. Das heißt wenn der Mann es jahrelang so wollte das sie nicht arbeiten ging, muß er Unterhalt zahlen. Soviel ich weiß ist er ihr gegenüber sowieso unterhaltspflichtig, aber je nach Höhe des Unterhaltes wird der Unterhalt auf das Arbeitslosengeld, falls Anspruch besteht, angerechnet. Das gilt übrigens auch für alle anderen Sozialleistungen.

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