habe eine frage wegen meiner geistig schwerbehinderte tochter die erwerbsunfähig ist und hartz 4 bekommen hat. jetzt hat meine tochter vom jobcemter eine aufforderung bekommen das sie einen antrag beim sozialamt stellen soll wegen sozialhilfe weil das jobcenter nicht mehr zuständig für sie wäre. ich der vater bekomme selber zu zeit hartz 4 und bin auch der gesetzlicher vormund. jetzt ist meine frage soll ich den antrag auf sozialhilfe stellen oder nicht ?? meine tochter bekommt ja auch pflegegeld der stufe 3. und das kindergeld. wenn ich einen antrag auf sozialhilfe stellen würde für meine tochter dürfen die dann das pflegegeld anrechnen oder nicht ?? lohnt es sich da einen antrag zu stellen auf sozialhilfe für meine tochter ??