Die Sicherheit ist gegeben. Das Haus wurde von der Bank bewertet und die Wertermittlung reicht aus. Das ist nicht das Problem. Ich habe geschrieben: die Schwiegermutter hat das Haus bereits belastet und es besteht noch eine geschätzte Restschuld von 55.000 €. Für DIESEN Kredit der SCHWIEGERMUTTER soll ICH gerade stehen, wenn sie die Raten nicht mehr zahlen kann! IHRE Rate rechnen sie in MEINER Haushaltsrechnung mit. Und das war meine Frage: ist das üblich und rechtens so?! Denn grundsätzlich müssen doch die Miteigentümer der Erbengemeinschaft das zahlen oder etwa nicht?

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