Die CTA werden vielfach auch von Experten belächelt. Dort heißt es, die CTA würden lediglich Ansprüche absichern, die durch den PSV ohnehin schon abgesichert sind. Allerdings stimmt dies so nicht. Denn die CTA schließen Lücken, die durch den PSV offen bleiben, sie sichern auch Ansprüche ab, die vom CTA nicht gesichert werden und sind in der Höhe nicht unbedingt begrenzt. Hinzu kommt, dass der PSV die Kosten für eine Insolvenzsicherung auf alle Mitgliedsunternehmen umlegt. Fallen diese geringer aus, weil die CTA ebenfalls einspringen, sinken auch die Kosten für die anderen Mitgliedsunternehmen im PSV. Des Weiteren ermöglichen die CTA eine nahtlose Zahlung der Betriebsrenten und Co. Denn sie müssen nicht so aufwändige Prüfungen und Berechnungen durchführen, wie es etwa beim PSV der Fall wäre, kommt es zu einer Insolvenz.

Mehr zum Thema unter http://www.gruenderlexikon.de

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Nach dem Ende des Studiums musst Du Dich selber krankenversichern. Die Vorteile der studentischen Versicherung enden einen Monat nach Studienende! Mein Tipp - kläre es vorab mit der Krankenversicherung ab.

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ich würde diesbezüglich vorstellig werden, denn du beantragst ja leistungen für juli, oder? Ist dem so?

Falls nicht, kann eine Einstellung durchaus möglich sein, da der Bedarf für ARGE nicht mehr ersichtlich, d du ja lückenlos ins arbeitsverhältnis gehst.

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Vielleicht hilft Dir das weiter - eigene Erfahrungen habe ich leider nicht!

Die Gothaer Zusatzversicherung Medinatura ist ein reiner Zusatztarif mit Erstattungen für Naturheilverfahren. Der MediNatura gehört, was den Bereich der Naturheilverfahren angeht, zu den stärksten Tarifen am Markt. Der Tarif MediNatura erstattet 100% der Rechnung für Behandlungen und verschriebene Arzneimittel durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren. Dabei sind alle Verfahren, die im Hufelandverzeichnis enthalten sind. Neben den üblichen Naturheilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie und Chiropraktik, gehören dazu alle wichtigen und in Deutschland erfolgreich eingesetzten Naturheilverfahren. So gut wie alle von Ärzten für Naturheilverfahren oder Heilpraktikern angebotenen Naturheilverfahren sind damit durch den Tarif Medinatura erstattungsfähig. Maximal werden innerhalb eines Versicherungsjahres 2000 Euro durch die Medinatura Zusatzversicherung erstattet. Innerhalb des ersten Versicherungsjahres werden maximal 500 Euro bzw. werden innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahres maximal 1000 Euro des Rechnungsbetrages durch die Zusatzversicherung MediNatura erstattet. Rechnungen werden dabei bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) und bis zum 3,5 fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet. Damit leistet der Tarif MediNatura wesentlich mehr als andere Zusatzversicherungen in diesem Bereich. Da die Zusatzversicherung MediNatura ein reiner Naturheilverfahren Tarif ist, sind keine weiteren Leistungsbereiche vorgesehen. Im Gegensatz zu anderen Zusatzversicherungen kann dieser Tarif allerdings auch neben einer Krankenvollversicherung geführt werden. Zumindest stellt sich die Gothaer Krankenversicherung hier nicht in den Weg.

Einige wenige Verfahren können bei der Behandlung durch Heilpraktiker nicht erstattet werden, weil sie als spekulativ anzusehen sind oder ohne ärztliche Ausbildung erhebliche Gesundheitsgefahren in sich bergen. Zu diesen Verfahren zählen z.B. Kristallographie, Bioenergetische Verfahren, Heilmagnetische Behandlung, Eigenharninjektionen, Gasgemischinjektionen. Viele von diesen Naturheilverfahren sind jedoch dann erstattungsfähig, wenn Sie von einem Arzt mit entsprechender Zusatzqualifikation durchgeführt werden.

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Warum solltest Du diese Rechnungen nicht absetzen können. Denn Benzin brauchst Du ja um Deine Tätgikeit auszüben, sofern kein KM-Geld angesetzt wird.

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Anspruch auf beitragsfreie Krankenversicherung in der Elternzeit nach einem Auslandsaufenthalt?

Hallo,

ich bin eine deutsche Staatsbürgerin, lebe aber seit 6 Jahren in Österreich. Vor der Ausreise nach Österreich war ich in einer Beschäftigung und war gesetzlich krankenversichert. Jetzt bin ich schwanger, mein Freund ist aus Deutschland, so würde ich gerne wieder nach Deutschland übersiedeln. Als Nichösterreicherin habe ich in Österreich während der Elternzeit nur dann den Anspruch auf Elterngeld und Krankenversicherung, wenn mein Lebensmittelpunkt nachweislich in Österreich ist. Da ich gerne mit meinem Freund zusammen leben würde, würde ich den Anspruch in Österreich verlieren. In Deutschland hat mir die Familienkasse schon zugesichert, dass ich den Anspruch auf das Elterngeld habe - ich brauche nur eine Verdienstbescheinigung von Österreich vorlegen. Meine ehemalige Krankenkasse meint aber, dass sie mich zwar wieder aufnehmen werden, ich aber den Mindestbeitrag selbst zahlen muss, da die Krankenversicherungsbeiträge nicht von der Familienkasse mit der Auszahlung von Elterngeld übernommen werden.

Ich denke, dass ich mich schlecht als Arbeitslose melden kann, weil ich in den nächsten 2 Jahen nicht arbeitssuchend bin. Kann ich mich sonst wie melden, damit ich krankenversichert werde? Ich meine, Elterngeld ist nicht gerade viel, und davon noch 146,00 Euro für die Versicherung zu zahlen, ich weiss nicht, wie ich das schaffen soll.

Vielen Dank für Eure Antworten

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Genau kenne ich mich natürlichauch nicht aus, welche Möglichkeiten es gibt. Es gibt aber Beratungsstellen für Schwangere, die Dir vielleicht genaue Auskunft geben können.

Wenn Dein Freund und Du aber ohnehin mal über eine Heirat nachgedacht habt, dann könnte der Zeitpunkt günstig sein. Denn er könnte seine Familie dann kostenlos mitversichern, wenn er gesetzlich krankenversichert ist.

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Viele Verkäufer sind froh, wenn der Verkauf schnell über die Bühne geht. Also Schnelligkeit könnte ein Argument sein. Angebot macchen und wirken lassen!

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JA - ich habe in einer Mietwohnung mal das Waschbecken im Bad beschädigt, weil mir ein Flakon zerbrochen ist. Die Haftpflichtversicherung kam für den Schaden auf.

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