Hallo, nur zur Klarstellung Pv59 hat Recht, wenn nur die Umlagekosten der WEG gemeint sind. Wenn man selber auch noch Handwerker, Reinigungsdienst etc bestellt, können auch die dortigen Arbeitslöhne geltend gemacht werden.
Hallo, was gehört zum vertraglich vereinbarten Teil. Ich glaube in eurem Fall hat sich der AG abgesichert. Frage für mich ist ganz einfach - was steht im Vertrag wo ist die Tätigkeit zu verrichten. Ist da kein fester Ort vereinbart, dann könnt ihr rechtl. wenig machen.
Wenn die Arbeit am Kunden beendet ist, habt ihr m.E. Feierabend. Dann kommt der Verpflegungsmehraufwand. Sehe da kaum Chancen für euch. Lest erst einmal den Arbeitsvertrag mal genau durch. Außendienst war früher lukrativ, heute meist nicht mehr (AG hält sich an Gesetze)
Wenn der Wassereinbruch durch das Dach Realität ist und der Schimmel darauf zurückzuführen, dann haftet m.E. auch die WEG für Schäden.
Mein Ratschlag: mit Verwaltervertrag, schriftlichen Reklamationen und Protokoll der Eigentümerversammlung zum Anwalt. Denn die EV und HV steht nicht hinter Dir. Dies würde ich schnell machen. Schimmel = gesundheitsgefährdend. Da kann Dir vom Mieter Ungemach drohen.
Ich wohne selber in meiner Eigentumswohung. Da gibt es diese Diskussionen nicht. Fachleute sehen sich Schäden an und es wird in Notfällen sofort gehandelt. Allerdings hat unser Verwalter auch die entsrechenden Vollmachten.
Hallo, aus eigener Erfahrung alle Kosten wie Heizung, monatl. Abtragung etc. umlegen auf qm und das dann für das Arbeitszimmer ausrechnen. Bei mir musste ich nur im ersten Jahr Belege beibringen. Habe auch nur 70% als Arbeitszimmer geltend gemacht. Leuchtmittel etc. für das Zimmer immer nur mit Beleg kaufen und an Steuererklärung hängen. Meine Empfehlung: gebe nur an, was auch wirklich im Arbeitszimmer ist. Bei höheren Beträgen schaut man (FA) schon mal genauer.