Danke meiomei,für deine Antwort vom 13.1.wegen zweitwohnsitz.War seitdem nicht mehr im net,deshalb antworte ich erst jetzt.von wegen Fantasie einer Vierjährigen.Ihre Aussage auf Meldestelle hatte zur Folge, dass am 13.1. bereits Schreiben an Kindesvater wohlgemerkt an meine Adresse eintraf.Darin stand,daß Meldestelle "festgestellt" hat, dass hansmann zugezogen ist. Er hat Frißt bis zum 31.1. sich bei mir anzumelden.Ich bin stinksauer,weil ich am liebsten gegen "nette Dame" vom Amt vorgehen würde, weil sie Aussage einer Vierjährigen als Begründung für Anmeldung Zweitwohnung verwendet.Wir sind im Moment so weit, Kindesvater bei mir anzumelden, bloß damit wir unsere Ruhe haben.p.s.Meldegesetz von BB kenne ich mittlerweile fast auswendig,hilft mir aber auch nicht weiter.bitte schreib mir Antwort,danke hansmann

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Mein Beileid! Mutter hätte theoretisch LV Auszahlung dem Amt melden müssen.Da sie dies scheinbar nicht getan hat, darf Amt aber max. anteilm. gez. Leistung für Zeitraum 1.12.-15.12. zurückfordern.Ein "Toter" ist nicht mehr vermögend! Soll Amt doch zufrieden sein, nicht selbst Bestattungskosten Ihrer Mutter tragen zu dürfen. An Sie als Tochter wäre das Amt sowieso zwecks Rückforderung der Bestattungskosten herangetreten. Also angebliches Vermögen für Bestattungskosten und Rückzahlung 14 täg. Leistungsbezug vor Tot und Schluß mit sich Sorgen machen...ALLES WIRD GUT !

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