Ich kenne mich nicht explizit mit dem Schüler-BAfög aus. Aber beim BAfög für Studenten hast du, wenn du einen triftigen Grund vorweisen kannst, beim ersten Wechsel des Studienganges weiterhin Anrecht auf Bafög. Von daher würde sich das dann mit dem Beantragen des Wohngeldes eh erledigen.

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