Hallo PaulchenP,

Danke für deine Antwort. Miene Frau ist konfessionslos, da sie nie getauft wurde.

Ich bin mir da leider nicht ganz sicher ob das wirklich geteilt betrachtet werden muss. Ich habe schon gelesen, dass die Kirchensteuer bei unterschiedlicher Konfession anhand des Anteiles an der Steuer verteilt wird. Da das Einkommen meiner Frau innerhalb der Freigrenze ist, fältt auf Ihren Teil keine Steuer an und somit muss ich 100% zahlen.

Verstehen tue ich das nicht so ganz auch mit dem Anspruch der Alterszulage. Dass hierauf nun komplett auch die Kirchensteuer gezahlt werden muss!

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