In den Niederlanden gibt es das schön länger und hier in Deutschland kenne ich das bis jetzt nur beim Bezahlen mit Karte an Tankstellen. Der Service ist gebührenfrei und eine Zusatzleistung deiner Bank.

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Frag bei der Barclays Bank nach, wie hoch die Summe der Gesamtablösung ist und dann geh zu einer seriösen Bank, am besten zu deiner Hausbank, und frage nach einem Darlehen. So kannst du den Forderungen der Barclays Bank nachkommen und tilgst dann anschließend das zinsgünstigere Darlehen bei deiner Hausbank.

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Ja, es gibt noch Kindergeld.

Ich kann mich Rentenfrau nur anschließen.

Hier ist auch nochmal eine gute und hilfreiche Broschüre des Bundeszentralamtes für Steuern. Klick am besten direkt auf Seite 6.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

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Nein, die Bank darf nicht dein ganze Einkommen einbehalten. Im Gesetz ist es geregelt, dass dir monatlich ein Freibertrag - trotz Pfändung - zur Verfügung steht.

Folgendes habe ich unter

http://www.insolvenz-ratgeber.de/verzeichnisse/insolvenzlexikon/begriff/Nicht-pfaendbares-Einkommen

gefunden:

Nach der Pfändungstabelle ist in Abhängigkeit von Unterhaltspflichten ein bestimmter Teil des Einkommens pfändungsfrei, z. B. gilt für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat.

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Ja, das kann man machen und es ist u.a. dann sinnvoll, wenn du eine Riesterrente abschließt und die staatliche Förderung erhalten möchtest.

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Wie gandalf94305 richtig schreibt, darf dein Vater das eigentlich nicht, aber da du ihm nicht nachweisen kannst das Geld nicht für dich verwendet zu haben, wird es bei der jetzigen Situation bleiben, da dein Vater als dein gesetzlicher Vertreter rein rechtlich gesehen die Möglichkeit hatte (für dich) über das Geld zu verfügen.

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Das kommt auf die Höhe des Minijoblohnes an. Aber die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Versicherungsbeiträge ist relativ klein, wenn man beachtet, dass er 20% der Aufwendungen steuerlich geltend machen kann.

Weitere Infos bekommst du ansonsten auch hier:

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10184/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/InhaltsNav.html?__nnn=true

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Platin ist nach Rhodium das zweitwertvollste Edelmetall und derzeit sogar teurer als Gold. Als Geldanlage sind deswegen besonders die Münzen Platinum Canadian Maple Leaf und American Platinum Eagle zu empfehlen. Platin erfuhr in den Jahren von 1999 bis heute einen Wertezuwachs von 570%. Dieser Preisanstieg stellt selbst die Verteuerung von Gold und Silber noch weit in den Schatten.

http://585gold.org/edelmetalle.html

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Genau, ich schließe mich althaus an.

Ein Riestervertrag macht gerade wegen der vollen Zulagenbeiträge Sinn. An deiner Stelle würde ich immer so viel einzahlen, dass du den vollen Förderungsbeitrag für deinen Altersvorsorgevertrag bekommst.

Du kannst vielleicht auch mal deinen Arbeitgeber fragen, ob es möglich ist die Vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich in den Riestervertrag fließen zu lassen.

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Zum Beispiel die Sparkassen erheben zum Teil keine Bearbeitungsgebühren.

Aber auch wenn Banken keine Bearbeitungsgebühren erheben, kann sich eine nicht gesondert aufgeführte Bearbeitungsgebühr im Effektivzinssatz wiederspiegel.

Ich würde letztendlich auf den Effektivzinssatz achten.

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Ich habe einen Artikel gelesen, in dem werden Gründe bezüglich von Angst und Furcht vor einem Rückgang der erst seit 2008 (Subprime-Kriese) wieder angekurbelten Konjunktur.

Gründe dafür sollen unter anderem wahrscheinlich Zinserhöhungen in China und Indien sein, wie auch schwache US-Arbeitsmarktdaten.

Übrigens war nicht nur der Silberpreis betroffen, sondern auch andere Preise für (Edel-) Metalle, wie Preise für Gold und Kupfer. Vom Ölpreis ganz zu schweigen...

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,760956,00.html

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Ich denke NICHT, dass er gezwungen werden kann seine Wohnungen zu vermieten. Denn es ist egal, WIE er den Unterhalt bezahlt. Da er allerdings unterhaltsPFLICHTIG ist, kann er zu dieser PFLICHT herangezogen werden.

Die Unterhaltspflicht besteht solange, bis der Unterhaltsberechtigte selber in der Lage ist, seinen Unterhaltsbedarf zu sichern.

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Ich bin leider durch Googlen nicht richtig fündig geworden, aber meiner Meinung nach müsste es ein Konto "abzugsfähige Vorsteuer" geben.

Beziehungsweise, wieso buchst du es nicht unter "Vorsteuer"?

Vielleicht kannst du direkt bei LEXWARE büro easy nachfragen. Das Portal scheint mir ganz gut zu sein.

http://www.lexware-bueroeasy.de/content/suche?query=abzugsf%E4hige+Vorsteuer+

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Nein, da:

"Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB)."

Von Wikipedia

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Wenn man die Bahncard steuerlich nicht geltend macht, kann man die Kilometerpauschale verwenden.

Diese Antwort geht aus den Antworten zu folgender Frage hervor:

http://www.finanzfrage.net/frage/bahncard-von-steuer-absetzen

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Es gibt mehrere Möglichkeiten, wenn das Chip-Tanverfahren nicht funktioniert:

  1. Der Tangenerator ist kaputt.
  2. Die Anzeige am PC-Bildschirm stimmt von der Größe her nicht überein. Das kann man aber manuell am Bildschirm einstellen und ändern. Bei mir ist links oben ein kleines Bild mit einer Lupe, die die Anzeige vergrößert oder verkleinert.
  3. Die Karte deines Girokontos ist nicht freigeschaltet, bzw. programmiet. Das wird aber nur dann der Fall sein, wenn du das erste Mal versuchst das Online Banking mittels Chip-Tanverfahren zu nutzen.
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Auch bei einer 2. Ausbildung haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast und dein Gehalt nicht zu hoch ist. Wenn du älter bist, erlischt der Anspruch auf Kindergeld in der Rege. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn du dich auch nach dem 25. Lebensjahr in Ausbildung befindest und während deiner Ausbildung den Wehr- oder Zivildienst geleistet hast oder dich für maximal drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet hast. Wenn deinen Eltern keine Kosten mehr durch dich entstehen, müssen sie dir dein Kindergeld auszahlen.

gefunden auf:

http://www.azubi-azubine.de/ausbildung/zweite-ausbildung.html

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Das ist dann möglich, wenn die Eltern für ihr studierendes Kind KEIN Kindergeld mehr bekommen und auch nicht mehr den Kinderfreibetrag erhalten, d.h. also, wenn das studierende Kind 27 Jahre alt ist. Bis zu 7680 Euro können als Sonderausgaben bei der Steuererklärung abgesetzt werden.

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Es ist dann gar kein Problem, wenn als Belastungskonto z.B. das Konto der Eltern angegeben wird und im System ein entsprechender Verweis hinterlegt wird. Diese Handhabung habe ich selber in der Praxis erfahren.

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Hier sind Infos, die dir weiterhelfen können:

1) Einmal zu der Umweltkarte:

VBB-Umweltkarten gelten für den Kalendermonat, der auf der Karte, der Wertmarke bzw. dem Wertabschnitt mit Monat und Jahr bezeichnet ist, vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats 00:00 Uhr bis zum ersten Kalendertag des darauffolgenden Monats 24:00 Uhr.

Monatskarten können auch mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden. Sie gelten bis 24:00 Uhr des Tages des folgenden Monats, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht. Bei Karten mit Gültigkeit ab 30. oder 31. Januar endet die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Monats Februar.

2) und einmal zu dem Schüler Abo der S Bahn Berlin:

http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/schuelerticket.htm

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