Ja, wie Privatier schon gesagt hat, stehen dir viele Sachen zu.

Zerstörte Wertgegenstände werden ersetzt, Schmerzensgeld, Wertminderung des Fahrzeuges. Leider wird keine Versicherung kommen und sagen, dass du noch etwas mehr Geld von ihnen bekommst. Man muss also seine Ansprüche schon geltend machen.

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Normalerweise gilt die eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn du aber privat versichert warst und dich dann für eine gesetzliche Versicherung entscheidest, dann geht das glaube ich auch schneller. Außerdem kannst du dir doppelt bezahlte Erträge erstatten lassen. Frag einfach mal bei deiner Krankenkasse nach, wie sie in solchen Fällen vorgehen.

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