Die Kosten für Anwalt etc. werden doch dann höher ausfallen als das Bußgeld an sich. Die meisten Anwälte raten erst zu Einspruch ab 40 Euro Bußgeld..

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Ich habe etwas recherchiert und etwas zu dem Thema gefunden, vielleicht hilft es ja noch jemandem:

"War der Vorfahrtberechtigte zum Zeitpunkt des Unfalls zu schnell unterwegs, muss dieser mit einer anteiligen Haftung rechnen. Der Haftungsanteil ist abhängig von dem Grad der jeweiligen Geschwindigkeitsüberschreitung und vergrößert sich bei steigender Geschwindigkeit. Wird beispielsweise während der Nacht mit über 100 km/h durch die Innenstadt gerauscht und kommt es zu einem Zusammenstoß, muss der Temposünder auch bei eigener Vorfahrt voll für den Schaden haften." (http://www.bussgeldkatalog.org/vorfahrt/])

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