Die Kosten für Anwalt etc. werden doch dann höher ausfallen als das Bußgeld an sich. Die meisten Anwälte raten erst zu Einspruch ab 40 Euro Bußgeld..
Ich habe etwas recherchiert und etwas zu dem Thema gefunden, vielleicht hilft es ja noch jemandem:
"War der Vorfahrtberechtigte zum Zeitpunkt des Unfalls zu schnell unterwegs, muss dieser mit einer anteiligen Haftung rechnen. Der Haftungsanteil ist abhängig von dem Grad der jeweiligen Geschwindigkeitsüberschreitung und vergrößert sich bei steigender Geschwindigkeit. Wird beispielsweise während der Nacht mit über 100 km/h durch die Innenstadt gerauscht und kommt es zu einem Zusammenstoß, muss der Temposünder auch bei eigener Vorfahrt voll für den Schaden haften." (http://www.bussgeldkatalog.org/vorfahrt/])
Spätestens wenn du wieder in das Land einfährst, musst du das Bußgeld doch sowieso zahlen...also machs lieber gleich.
Tu dir selbst den Gefallen und hör überhaupt keine Musik im Straßenverkehr. Als Radfahrer lebt man auch so schon gefährlich genug
Beziehst du dich mit "Regeln" auf Straßenverkehrsregeln oder nur auf Regeln bezüglich der Versicherung?