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fischlie1411

16.12.2015
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fischlie1411
17.12.2015, 09:42
Jemand hat ein eingetragenes Wohnrecht, bewohnt das Haus aber nicht, kann er bei Vermietung die Mieteinnahmen verlangen?

Mein Vater hat ein eingetragenes Wohnrecht im Eigentumshaus meiner Oma, bewohnt dieses aber achon seit Jahren nicht mehr, da er nun selbst ein Haus besitzt. Nun ist das Objekt mit Wohnrecht schon mehrere Jahre vermietet. In naher Zukunft steht ein Mieterwechsel an und mein Vater ist der Meinung das er mit dem Wohnrecht ein Anrecht auf ein Teil der Einnahmen der Vermietung des Hauses hat? Ist das richtig? Kann er das?

...zum Beitrag
Antwort
von fischlie1411
17.12.2015, 12:15

Hallo... Ich bin die Fragestellerin... Es ist meine erste "Frage" hier, deshalb musste ich erstmal raus finden wie ich antworte. Hatte die Frage gestern schon eingestellt, aber da ist leider nur die Überschrift angezeigt worden. Erstmal vielen Dank für die Antworten. Das Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen. Heisst das er kann das Haus als Zweitwohnsitz eintragen, hat keinerlei Verpflichtungen und muss dieses auch nicht bewohnen? Danke und LG

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