Koennte als Werbekosten moeglich sein, ich hab Dir mal folgenden Text hierein kopiert: " Finanzverwaltung handelt widersprüchlich
Mit dieser Meinung folgt das Finanzamt dem Wortlaut der Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG: Danach sind seit dem Jahr 2001 mit dem Ansatz der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale sämtliche Kosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Allerdings hat die Finanzverwaltung seit 2001 Unfallkosten neben der Entfernungspauschale zum Werbungskostenabzug zugelassen.
FG Niedersachsen stellt alte Rechtslage wieder her
Das FG Niedersachsen hat jetzt die durch den Ansatz der Entfernungspauschale erfolgte Abgeltungswirkung begrenzt auf die gewöhnlichen (laufenden) Kfz-Kosten, die einer Pauschalierung zugänglich sind. So wird quasi die Rechtslage wiederhergestellt, die vor 2001 bestanden hatte. Damals waren neben der früheren Kilometerpauschale stets außergewöhnliche Wegekosten (z.B. Motorschaden, Diebstahl, Unfall) als Werbungskosten abzugsfähig (Niedersächsisches FG vom 24.4.2013, 9 K 218/12 ).
Die Richter haben die Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und Fortbildung des Rechts zugelassen. Ein Aktenzeichen des BFH ist derzeit noch nicht bekannt." (steuertipps.de")